Komplexleistung Interdisziplinäre Frühförderung

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Was bedeutet Komplexleistung?

Seit dem 01.11.2018 können Familien für Ihre Kinder im Frühförderzentrum der Lebenshilfe in Dorsten die interdisziplinäre Frühförderung als Komplexleistung in Anspruch nehmen. Diese umfassende Art der Förderung ist sowohl für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten als auch für Kinder mit Behinderungen bestimmt. Eine Behinderung oder Entwicklungsauffälligkeit kann vielfältige Ursachen haben. Deshalb ist es wichtig, das Kind und seine Familie ganzheitlich zu betrachten, um ihnen in allen Bereichen die Hilfe zu geben, die sie brauchen. Die Komplexleistung besteht daher immer aus einer Kombination von heilpädagogischen und psychologischen oder medizinisch-therapeutischen Maßnahmen.

Wie funktioniert das?

Wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, können Sie sich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch an die Frühförderstelle wenden oder sie wenden sich an den behandelnden Kinderarzt.
Damit eine interdisziplinäre Diagnostik erfolgen kann, muss der behandelnde Kinderarzt eine Verordnung / ein Rezept über die Komplexleistung ausstellen. Dazu nutzt er das Verordnungsmuster 16. Der Arzt muss auf die Verordnung „Verordnung über die Eingangsdiagnostik interdisziplinärer Frühförderung“ schreiben. 

Weiter kann er angeben: 

a) aus welchem Grund heilpädagogischer Bedarf notwendig erscheint, 

b) welcher Heilmittelbedarf (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) 

gesehen wird. Mit dieser Verordnung wenden sich die Eltern / Erziehungsberechtigen an das Frühförderzentrum in Dorsten. Daraufhin erfolgt bei uns eine interdisziplinäre Diagnostik durch eine Ärztin, eine Heilpädagogin und je nach individuellem Bedarf des Kindes durch Therapeuten.   

Auf der Grundlage der Ergebnisse stellen wir für das Kind einen Förder- und Behandlungsplan zusammen, der mit den Eltern gemeinsam besprochen wird. Weiter wird gemeinsam mit den Eltern überlegt, welche Förderung dem Bedarf des Kindes entspricht und welche Ziele erreicht werden sollen. Diesen Förder- und Behandlungsplan schicken wir zur Genehmigung an die zuständigen Kostenträger und in Kopie an den behandelnden Kinderarzt. Ist der Förder- und Behandlungsplan bewilligt, werden die Kosten in der Regel für den beantragten Zeitraum übernommen, eine Verlängerung der Behandlung ist gegebenenfalls möglich.

Die Förderung und Behandlung des Kindes erfolgt nun auf der Grundlage des individuell erstellten Förder- und Behandlungsplanes. Alle Inhalte der Förderung und Behandlung werden von unseren Mitarbeiterinnen und Kooperationspartnern erbracht. Während des Förderzeitraumes finden regelmäßig interdisziplinäre Fallgespräche zwischen den Mitarbeitern statt, um den Entwicklungsstand des Kindes im Blick zu behalten und ggf. auf Bedarfe des Kindes eingehen zu können. 

Eine Förderung kann jederzeit beendet werden, wenn das Kind keinen Bedarf mehr hat bzw. seine Ziele erreicht hat. 

Was für Kosten habe ich?

Auf die Familien kommen keine Kosten zu. Die zuständigen Kostenträger übernehmen die Kosten für die IFF.

Wie oft muss ich zum Frühförderzentrum?

Je nach individuellem Bedarf des Kindes werden Fördereinheiten für die verschiedenen Fachdisziplinen beantragt. Die Termine finden dann wöchentlich statt.

 
 
 

Lebenshilfe Dorsten e.V., Barbarastraße 70, 46282 Dorsten